• Wir sind für Sie da.

STADTLÄRM - Teilstationäre Reintegration:
Therapie und Wiedereingliederung Hand in Hand

Gesundheit und stabile Abstinenz unterstützen die Rückkehr in die Mitte der Gesellschaft. Durch die Kombination von suchtspezifischer Therapie mit der schrittweisen Reintegration, kann auf die individuellen Bedürfnisse eingegangen werden. Sie erhalten konkrete und individuelle Unterstützung bei der Bewältigung aller Anforderungen des Alltags und werden in der Übernahme von Eigenverantwortung gestärkt.

STADTLÄRM - Teilstationäre Reintegration ist eine anerkannte Einrichtung für den Justizvollzug von Massnahmen nach Art. 60 StGB oder in Kombination mit Art. 59 StGB.

Siegel Konkordat_2024


Zurück in die Gesellschaft

Nach der stationären Therapie endlich wieder ein selbstbestimmtes Leben führen! Diesen Wunsch teilen viele Menschen mit einer Suchterkrankung. Bei der Umsetzung müssen Betroffene aber oft grosse Hindernisse überwinden: Arbeit, Lebensunterhalt, Schulden, soziales Umfeld, Freizeitgestaltung… Vieles muss – wieder – in Angriff genommen werden und manche Bereiche erfordern einen eigentlichen Neuanfang. Bei der Flut an Aufgaben kann der gerade erst eingeübte achtsame Umgang mit sich selbst untergehen. Das Augenmerk auf das neu erarbeitete Suchtverständnis droht zu kurz zu kommen. Die Konfrontation mit Unerledigtem kann zu Überforderung und Stress führen und damit zur erneuten Aktivierung überwunden geglaubter Verhaltens- und Konsummuster.

Im Stadtlärm nehmen wir Ihnen die anstehenden Aufgaben nicht ab, vielmehr werden wir Schwierigkeiten therapeutisch begleiten und auffangen. Dabei werden Sie bei der schrittweisen Weiterentwicklung Ihrer Verantwortung gefördert und gefordert.

Sie möchten

  • wieder ins Berufsleben einsteigen
  • sich wieder selbstständig im Alltag zurecht finden
  • Erfüllung und Ausgleich in der Freizeit
  • die Beziehung zu Familie und Freunden verbessern

Flyer STADTLÄRM - Teilstationäre Reintegration


Haben Sie Fragen zu unserem Angebot STADTLÄRM - Teilstationäre Reintegration? Wir sind für Sie da.

Constance Hoppmann
E-Mail

Markus Erni
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Suchthilfe Region Basel
STADTLÄRM - Teilstationäre Reintegration
Murbacherstrasse 35
4056 Basel
061 385 22 77
HIN-Mail: srb.stadtlaerm@hin.ch

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Therapeutische Begleitung

Das Erleben ausserhalb des kliniktypischen Settings mit Regeln und Vorgaben, bildet den Ausgangspunkt der therapeutischen Auseinandersetzung. Erfahrungen an einer Arbeitsstelle, im persönlichen Umfeld, aber auch mit dem Team und Mitbewohner*innen bieten Ihnen tagtäglich Gelegenheit, eigene Muster zu erkennen und Lösungsansätze auf ihre Tauglichkeit zu prüfen und anzupassen.

Einzel und Gruppentherapie sollen Ihnen dabei helfen, das Suchtverständnis zu erweitern und ins alltägliche Verhalten zu integrieren. Das Ziel ist, Ihrem Konsum- und Suchtverhalten den Nährboden zu entziehen.

Individuelle Zielvereinbarungen und deren Überprüfung an regelmässigen Standortgesprächen fungieren als Leitfaden im Therapieprozess.

Sie möchten

  • ohne Suchtmittel leben und Rückfällen vorbeugen oder
  • Ihre Verhaltenssucht überwinden und das kritische Verhalten eingrenzen
  • Grundlagen schaffen für ein selbst bestimmtes Leben
  • Zufriedenheit in Beziehungen verbessern
  • Gesundheit und Ausgleich im Alltag fördern

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Arbeitserprobungen im ersten Arbeitsmarkt

Arbeit ist Dreh- und Angelpunkt, in der Therapie wie auch im Leben. Als Reintegrationseinrichtung ist es unser Ziel, Ihre Chancen auf dem Arbeitsmarkt zu verbessern und als Suchtspezialisten nutzen wir die Tatsache, dass die Belastung am Arbeitsplatz Reflexe und Muster zum Vorschein bringt. Diese werden diagnostisch eingeordnet und therapeutisch genutzt. Das ermöglicht Ihnen die notwendige Verankerung der Erkenntnisse aus der Suchttherapie im Alltagsleben.

In so genannten Arbeitserprobungen bei Partnern aus unterschiedlichen Branchen werden Sie schrittweise in den Arbeitsprozess eingeführt. Am Anfang steht die Erprobung der Selbstständigkeit in einem strukturierten Umfeld, später werden Pensum und Aufgaben dem Therapieprozess einerseits und den Fähigkeiten und Bedürfnissen anderseits angepasst.

Für Klient*innen ohne abgeschlossene Ausbildung können die Arbeitseinsätze mit der beruflichen Orientierung koordiniert werden.

Coaching bei Bewerbung und Stellensuche soll schliesslich den Einstieg ins Erwerbsleben unterstützen.

Sie möchten

  • Unterstützung beim beruflichen Wiedereinstieg
  • Ihre Arbeitssituation nach der Therapie neu überdenken
  • Ihren Arbeitsalltag besser mit Ihrer persönlichen Situation vereinbaren
  • eine Ausbildung abschliessen oder nachholen
  • Während einer IV-Abklärung nicht untätig sein

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Sozialdienst

Auch in administrativen Belangen wird deutlich, dass der Blick nach vorne und der Blick zurück zusammen gehören: wir unterstützen Sie dabei Ordnung zu schaffen in Ihren Unterlagen und den Überblick zu gewinnen über ihre Finanzen. Wir helfen Ihnen, wenn nötig, bei der Korrespondenz mit Ämtern, Vermietern oder Arbeitgebern. Auch bei der Planung der Zeit nach dem STADTLÄRM, bei der Suche einer Wohnung oder ambulanter Begleitung, können Sie auf uns zählen. Vor allem ist es uns ein Anliegen, ihre Selbstständigkeit zu fördern und zu unterstützen.

Worin wir Sie unterstützen:

  • Kontakte mit Ämtern und Behörden
  • Schriftliche Korrespondenz
  • Ordnen von Unterlagen
  • Budget erstellen
  • Übersicht über Finanzen / Schulden gewinnen
  • Wohnungssuche
  • Vorbereiten von Anschlusslösungen

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Wohnen

Im Stadtlärm bilden die Bewohner*innen eine Wohngemeinschaft, mit allen Aufgaben und Freiheiten, die das mit sich bringt. Vorgaben sind einzig die Stadtlärm-Regeln, insbesondere das Verbot jeglichen Konsums von Alkohol und anderen Substanzen. Ansonsten organisieren sich die Bewohner*innen, je nach Arbeits- und Therapieplan, selbstverantwortlich. Für Klient*innen mit einer Verhaltenssucht können individuelle Regeln vereinbart werden, zum Beispiel im Umgang mit dem Online-Verhalten.

Der Name "Stadtlärm" bezieht sich auf die Lage mitten in Basel, wenn auch nicht wegen der Lautstärke sondern weil es heisst, wieder ganz im Leben zu sein. Das verlangt von den Bewohner*innen  ein grosses Mass an Selbstständigkeit und Stabilität.

was Sie im Stadtlärm erwartet:

  • Möbliertes Einzelzimmer in Wohngemeinschaft
  • Gemeinsame Küche und Waschküche
  • Einzimmerwohnung mit Balkon (wenn angezeigt in der Austrittsphase)
  • TV-Zimmer und kleiner Garten

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Anmeldung für STADTLÄRM - Teilstationäre Reintegration

In der Regel findet nach der Indikationsstellung durch eine anerkannte Stelle ein Informationsgespräch statt. Danach klären wir in einem zweiten, dem Bewerbungsgespräch, Ihre Bedürfnisse. Bei dieser Gelegenheit nehmen Sie an einem gemeinsamen Abendessen teil und können so auch einige Bewohner*innen kennen lernen.

Aufnahmebedingungen:

  • Abhängigkeitserkrankung
  • Indikation durch eine zuständige Stelle
  • gesicherte Finanzierung: Tagessatz Fr. 303.00 + Fr. 13.00 Grundbedarf
  • angeordnete Massnahme nach Art. 60 StGB

Für Fragen rund um eine Anmeldung in den STADTLÄRM - Teilstationäre Reintegration stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

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